Digitale Buchführung – Zukunftssicher und effizient
Die digitale Transformation erreicht auch die Buchhaltung. Ab dem 01.01.2025 kommt Stufenweise die Pflicht zur elektronischen Rechnung – seien Sie bestens vorbereitet und nutzen Sie jetzt schon die Vorteile der digitalen Buchführung.
Mit DATEV Unternehmen Online und weiteren Add-Ons erledigen Sie Ihre Buchhaltung einfach, schnell und sicher von überall aus.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Zukunftssicher: Volle Compliance mit der E-Rechnungspflicht.
- Zeit sparen: Bis zu 70 % Zeitersparnis durch Automatisierung.
- Kosten reduzieren: Weniger Papier, weniger Fehler, niedrigere Kosten.
- Mehr Transparenz: Jederzeit Zugriff auf Ihre Buchhaltungsdaten.
- Höhere Sicherheit: Ihre Daten sind in den Rechenzentren der DATEV geschützt.
- Umweltfreundlich: Reduzieren Sie Ihren ökologischen Fußabdruck.
Warum warten?
Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf eine digitale Buchhaltung und beraten Sie individuell.
- Erstgespräch: Vereinbaren Sie jetzt einen Termin (siehe weiter unten).
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
- Individuelle Lösungen: Passend auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
DATEV Unternehmen Online: Ihre moderne Plattform für die digitale Buchhaltung.
DATEV Auftragswesen Next: Rechnungsschreibung mit allen Anforderungen.
DATEV Personal: Die Digitale Personalakte einfach und unkompliziert.
DATEV Meine Steuern: Der Weg zur digitalen Einkommensteuererklärung.
Es ist zwingend notwendig mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine der oben genannten Anwendungen benutzen wollen.
Weitere Infos zur E-Rechnung finden Sie auf der Internetseite der DATEV:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/
DATEV Unternehmen Online
Über DATEV Unternehmen Online können Sie Ihre Belege auf digitalem Weg dem Sachbearbeiter bereitstellen. Außerdem können Sie hier Ihre Rechnungen bezahlen und Ihre Forderungen überwachen.
DATEV Meine Steuern
Sie können dort digital erhaltene, eingescannte und abfotografierte Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung hochladen. Zum abfotografieren bietet DATEV eine eigene App, über welche das abfotografierte Dokument direkt hochgeladen wird.
DATEV Auftragswesen next
ist eine Erweiterung für DATEV Unternehmen Online, über welche sie problemlos Ihre Rechnungen schreiben können. Selbstverständlich ist das Schreiben von E-Rechnungen nach gesetzlichen Anforderungen hiermit auch möglich.
DATEV Personal
ist eine Erweiterung für DATEV Unternehmen Online, in der eine Digitale Personalakte zum Austausch mit uns erstellt werden kann. Die Bereitstellung von Mitarbeiterstunden ist auch möglich. Diese Anwendung befindet sich aktuell noch im Ausbau.
Empfehlungen
Tankkarte: DKV Tankkarte
Fahrtenbuch: Vimcar
Rechnungssammler: Infoicefetcher
Dies ist keine Werbung. Wir kriegen für die Nennung der oben genannten Unternehmen keine Provision o. Ä.
Zeitlicher Ablauf
Zum 01.01.2025 wird die Pflicht zur obligatorischen E-Rechnung stufenweise eingeführt. Diese wird in verschiedenen Schritten eingeführt:
Ab dem 01.01.2025: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können
Ab dem 01.01.2027: Alle Unternehmer mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich schreiben
Ab dem 01.01.2028: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich schreiben
Empfangen von E-Rechnungen
Um eine E-Rechnung empfangen zu können benötigt man ein E-Mail Postfach. Dies muss kein spezifisches E-Mail Postfach sein, es empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit ein separates E-Mail Postfach für Rechnungen zu erstellen, z. B. rechnungen@unternehmen-xyz.de.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine reine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Software wie Word oder Excel können keine oder nur sehr umständlich E-Rechnung erstellen. Es gibt zwei Fromate die zum Versenden von E-Rechnungen geeignet sind:
1. ZUGFeRD
2. X-Rechnung
ZUGFeRD ist ein Hybrides Format. Hier hat man eine PDF-Datei, in welcher ein XML-Datensatz intigriert ist. Die PDF-Datei kann der Mensch lesen, die XML-Datei kann der Computer lesen. Die eigentliche Rechnung ist in diesem Fall die in der PDF-Datei integrierte XML-Datei. Heißt das auch nur der XML-Datensatz relevant für den Vorsteuerabzug ist und im Falle einer Betriebsprüfung bei Nachfrage vorgelegt werden muss.
Bei der X-Rechnung gibt es nur die XML-Datei, welche die Rechnung ist. Diese kann man über einen Viewer für den Menschen lesbar machen. In DATEV Unternehmen Online wird diese automatisch lesbar gemacht.
Wie lösen wir den Umgang mit der E-Rechnung?
Wir empfehlen DATEV Unternehmen Online, um Ihre E-Rechnungen ordnungsgemäß aufzubewahren. Hiermit kann man alle Anforderungen einer ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen. Um E-Rechnungen zu schreiben empfehlen wir DATEV Auftragswesen next. Dies ist eine Erweiterung für DATEV Unternehmen Online und das Rechnungsschreibungsprogramm der DATEV.
Diese beiden Anwendungen können wir für Sie bestellen. Nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf (siehe unten). Sie können theoretisch auch andere Software benutzen, jedoch können wir Ihnen dabei nicht ausreichend Unterstützung bieten. Mit den beiden oben genannten Anwendungen kennen wir uns aus.
Darf ich meine Rechnungen noch ausdrucken?
Ja, diese „Kopien“ haben jedoch aus steuerlicher Sicht keinen Wert . Die Kopie ist nur für einen selbst und die eigenen Unterlagen, allerdings haben diese zur Vorlage beim Finanzamt keinen Wert. Dies erklärt sich schon alleine daraus, dass bei einer Kopie bzw. Ausdruck kein XML-Datensatz mehr vorhanden ist. Entsprechend ist aus steuerlichen Gründen nur die originale digilat erhaltene E-Rechnung relevant.
Über folgende Links erhalten Sie weitere Informationen:
Bundesministerium der Finanzen: FAQ obligatorische E-Rechnung
DATEV: Informationen zur E-Rechnung
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